Reise- und Zahlungsbedingungen

 

Belegung der vermieteten Wohneinheit

Die Wohneinheit darf von einer größeren Anzahl Personen, als der bei der Buchung angegebenen, ohne Sondervereinbarung, nicht bewohnt werden. Eventuelle Abweichungen müssen von FERIENPARK KREIDESEE genehmigt werden.

 
 

Ankunft und Abreise

Die Anreise muss am Anreisetag bis 17.00 Uhr stattfinden. Falls die Anreise zu einer späteren Uhrzeit stattfindet, muss der Gast dieses selbst im eigenen Interesse rechtzeitig vor Anreise mit FERIENPARK KREIDESEE abstimmen. Die Abreise muss am Abreisetag spätestens bis 10 Uhr erfolgen.

 
 

Inventar

Der Vertrag umfasst den Aufenthalt in der vereinbarten Wohneinheit mit Möbeln gemäß ausgehändigter Liste. FERIENPARK KREIDESEE ist für eventuelle Mängel und Defekte an Inventar und Einrichtungen nicht verantwortlich. Es obliegt dem Gast selbst, die Verwaltung vor Ort auf Mängel und Defekte beim Einzug aufmerksam zu machen. Während des Aufenthaltes ist der Gast für das Inventar verantwortlich. Vor Abreise müssen eventuelle Beschädigungen direkt bei der Verwaltung am Ort abgerechnet werden.

 
 

Zahlung

Innerhalb von 10 Tagen nach Ausstellung der Buchungsbestätigung und Rechnung ist eine Anzahlung von EUR 50 zu leisten. Die Restzahlung muss rechtzeitig, spätestens 30 Tage vor dem Reiseantritt, bei FERIENPARK KREIDESEE eingehen, damit der Gast rechtzeitig über die Reisedokumente verfügen kann. Bei späteren Zahlungen, wie Zahlungen erst am Ort der Leistung, kann der Hotelgutschein (Voucher) und Einzelheiten erst bei Ankunft und Bezahlung ausgehändigt werden.

 
 

Rücktritt durch den Reisegast

FERIENPARK KREIDESEE hat für den Fall, dass der Kunde vom Reisevertrag zurücktritt oder die Reise oder den Aufenthalt nicht antritt, pauschalierten Anspruch auf Rücktrittsgebühren, die je Wohneinheit oder Person in Prozent vom vereinbarten Gesamtpreis betragen:

a. bei Ferienhäusern und -wohnungen (je Wohneinheit)

- bis zum 45. Tag vor dem vereinbarten Aufenthaltsbeginn 20 % (mindestens € 25,00).
- vom 44. Tag bis zum 35. Tag vor dem vereinbarten Aufenthaltsbeginn 50 %.
- ab dem 34. Tag vor dem vereinbarten Aufenthaltsbeginn oder der Nichtinanspruchnahme 80 %

b. bei zusätzlicher Inanspruchnahme eines Hotelservices (Zimmerservice, Frühstück etc.)

- bis zum 30. Tag vor dem vereinbarten Aufenthaltsbeginn 8 % (mindestens € 15,00)
- bis zum 22. Tag vor dem vereinbarten Aufenthaltsbeginn 15 %
- bis zum 15. Tag vor dem vereinbarten Aufenthaltsbeginn 25 %
- bis zum 7. Tag vor dem vereinbarten Aufenthaltsbeginn 40 %
- ab dem 6. Tag vor dem vereinbarten Aufenthaltsbeginn oder der Nichtinanspruchnahme 50 %

Der Kunde hat von Gesetzes wegen die Möglichkeit, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden entweder gar nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist.

FERIENPARK KREIDESEE weist die Gäste ausdrücklich auf die Zweckmäßigkeit hin, eine Reise- Rücktrittsversicherung hinsichtlich dieses Risikos auf eigene Kosten gesondert abzuschließen.

 
 

Haftung von FERIENPARK KREIDESEE

FERIENPARK KREIDESEE ist nur Agentur und Vermittler für den Vermieter und übernimmt für eventuelle Veränderungen keine Verantwortung. FERIENPARK KREIDESEE übernimmt für Schäden an Personen oder Eigentum oder andere Unregelmäßigkeiten, die während des Mietverhältnisses entstehen sollten, keine Verantwortung. Im Falle eines Krieges, Streiks oder ähnlicher zwingender Umstände kann FERIENPARK KREIDESEE den Vertrag fristlos kündigen.

 
 

Reklamationen

Eventuelle Beanstandungen, die (vgl. Abs. 3) nicht mit der Verwaltung vor Ort geregelt werden können, müssen unverzüglich an FERIENPARK KREIDESEE gerichtet werden. Um eine möglichst korrekte Bearbeitung zu sichern, müssen Ansprüche spätestens einen Monat nach der vereinbarten oder tatsächlichen Abreise an FERIENPARK KREIDESEE gerichtet werden.